Verkündung Drittes Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung und Reform Kindertagespflege

Die Landesregierung hat dem Handlungs- und Finanzierungskonzept zum Kita-Qualitätsgesetz des Bundes zugestimmt. Über das Gesetz beteiligt sich der Bund an der Weiterentwicklung der Qualität und der Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Damit wird eine gute Kindertagesbetreuung für weitere zwei Jahre finanziell abgesichert.

 

Kindergarten wird schrittweise beitragsfrei

Zum 1. August 2023 wird das vorletzte Jahr im Kindergarten vor der Einschulung für Eltern beitragsfrei. Zum 1. August 2024 entfallen dann die Elternbeiträge für alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. Bereits seit 2018 ist das letzte Jahr im Kindergarten vor der Einschulung beitragsfrei.

 

Kindertagespflege wird landeseinheitlich flexibler und attraktiver

Künftig können sich zwei Kindertagesmütter oder -väter zusammenschließen und als sogenannte Großtagespflege bis zu 10 Kinder betreuen.