Aktualisiertes Testkonzept ab 03.04.2022 in der Kita Sonnenblume

 

Liebe Eltern,

ab dem 03.04.2022 gilt ein aktualisiertes Testkonzept in der Kita Sonnenblume.

In unserer Kita gilt:
Die Testung erfolgt verpflichtend am Montag und am Mittwoch. Am Freitag erfolgt die Testung auf freiwilliger Basis.

Ist ein Kind am verpflichtenden Testtag nicht in der Kita anwesend, muss die Testung an dem Tag des nächsten Kitabesuches erfolgen. Der darauffolgende verpflichtende Test erfolgt entsprechend des Testkonzeptes 2 Tage später. (Wochenende ausgenommen)
Die Tests werden Ihnen kostenfrei von der Kita zur Verfügung gestellt. Der negative Testnachweis muss mittels des Tests der Kita erbracht und von den Personensorgeberechtigten bestätigt werden. Die Bestätigung erfolgt mittels Unterschrift bei der Abgabe des Kindes in der Kita auf dem vorgesehenen Formular bei einer verantwortlichen Erzieher*In. Der Nachweis kann aber auch von einem Testzentrum, einer Apotheke oder einem Arzt belegt werden.

Ab dem 7. Februar 2022 dürfen grundsätzlich nur noch getestete Kinder in der Kita betreut werden. Zu den betreuten Kindern zählen auch Kinder, die im Rahmen der Eingewöhnung, der Sprachstandsfeststellung oder der sich ggf. anschließenden Sprachförderung in der Kita anwesend sind.

Kinder, für die kein Testnachweis von den Eltern vorgelegt wird, dürfen ab dem 7. Februar 2022 nicht betreut werden. Die allgemeinen Ausnahmen vom Zutrittsverbot gelten unverändert weiter:
• Sollten Sie den Test oder die Bescheinigung vergessen haben, kann das Kind unmittelbar nach dem Betreten der Kindertagesstätte gem. § 24a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 24 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Eindämmungsverordnung freigetestet werden. Ein Anspruch auf eine Testung in der Kindertagesstätte besteht jedoch nicht, sodass insoweit eine Verständigung zwischen Einrichtungsträger bzw. der vom Träger beauftragten Leiterin und Ihnen als Personensorgeberechtigte angeraten ist. In diesem Ausnahmefall ist eine Testung in der Kinderbibliothek (linker Raum am Eingang) möglich.
• Auch Bringe- und Abholpersonen (z.B. Eltern, Großeltern) sind weiterhin nach § 24a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 24 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Eindämmungsverordnung von Zutrittsverbot und Testpflicht ausgenommen.

Geimpfte und genesene Kinder sind gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 Nummer 3 Eindämmungsverordnung auch weiterhin vom Zutrittsverbot und damit von einer Testverpflichtung befreit. Im gemeinsam mit dem Kita-Ausschuss abgestimmten Testkonzept der Einrichtung ist hierzu ein anderes Vorgehen einstimmig beschlossen worden. Da auch Geimpfte und Genesene das Virus übertragen können, wurde in Abstimmung mit dem Kitaausschuss festgelegt, dass für genesene und vollständig geimpfte Kinder in der Kita „Sonnenblume“ die verpflichtenden und freiwilligen Testungen an den festgelegten Testtagen gelten.

 

Hier finden Sie das aktualisierte Testkonzept der Kita Sonnenblume mit Anlagen zum Download.

Hier finden Sie das Elternanschreiben zum Testkonzept zum Download.

 

Informationen zum Testkonzept auf Polnisch zum Download.

Informationen zum Testkonzept auf Türkisch zum Download.

Informationen zum Testkonzept auf Russisch zum Download.

Informationen zum Testkonzept auf Bulgarisch zum Download.