Aktualisiertes Testkonzept ab 03.04.2022 in der Kita Pusteblume

 

Liebe Eltern,

ab dem 03.04.2022 gilt ein aktualisiertes Testkonzept in der Kita Pusteblume.

In unserer Kita gilt, dass die Testung am Montag und am Donnerstag erfolgt bzw. an dem folgenden Tag, an dem das Kind den ersten Tag die Kita besucht.

Die Tests werden Ihnen kostenfrei von der Kita zur Verfügung gestellt. Der negative Testnachweis muss mittels des Tests der Kita erbracht und von den Personensorgeberechtigten bestätigt werden. Der Nachweis kann aber auch von einem Testzentrum, einer Apotheke oder einem Arzt belegt werden.
Ab dem 7. Februar 2022 dürfen grundsätzlich nur noch getestete Kinder in der Kita betreut werden. Zu betreuten Kindern zählen auch Kinder, die im Rahmen der Eingewöhnung, der Sprachstandsfeststellung oder der sich ggf. anschließenden Sprachförderung in der Kita anwesend sind.

Kinder, für die kein Testnachweis von den Eltern vorgelegt wird, dürfen ab dem 7. Februar 2022 nicht betreut werden. Die allgemeinen Ausnahmen vom Zutrittsverbot gelten unverändert weiter:
• Sollten Sie den Test oder die Bescheinigung vergessen haben, kann das Kind unmittelbar nach dem Betreten der Kindertagesstätte gem. § 24a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 24 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Eindämmungsverordnung freigetestet werden. Ein Anspruch auf eine Testung in der Kindertagesstätte besteht jedoch nicht, sodass insoweit eine Verständigung zwischen Einrichtungsträger bzw. der vom Träger beauftragten Leiterin und Ihnen als Personensorgeberechtigte angeraten ist.
• Auch Bringe- und Abholpersonen (z.B. Eltern, Großeltern) sind weiterhin nach § 24a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 24 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Eindämmungsverordnung von Zutrittsverbot und Testpflicht ausgenommen.

Geimpfte und genesene Kinder sind gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 Nummer 3 Eindämmungsverordnung auch weiterhin vom Zutrittsverbot und damit von einer Testverpflichtung befreit. Im gemeinsam mit dem Kita-Ausschuss abgestimmten Testkonzept der Einrichtung ist hierzu ein anderes Vorgehen abgestimmt worden. Da auch Geimpfte und Genesene das Virus übertragen können, wird den Eltern empfohlen, ihre Kinder mindestens zu Wochenbeginn zu testen. Deshalb wurde in Abstimmung mit dem Kitaausschuss festgelegt, dass sich genesene und vollständig geimpfte Kinder in der Kita „Pusteblume“ ebenso zweimal in der Woche am Montag und Donnerstag testen müssen.

 

Hier finden Sie das aktualisierte Testkonzept der Kita Pusteblume mit Anlagen zum Download.

Hier finden Sie das Elternanschreiben zum Testkonzept zum Download.

 

Informationen zum Testkonzept auf Polnisch zum Download.

Informationen zum Testkonzept auf Türkisch zum Download.

Informationen zum Testkonzept auf Russisch zum Download.

Informationen zum Testkonzept auf Bulgarisch zum Download.