Aktualisiertes Testkonzept ab 03.04.2022 in der Kita Am Röthepfuhl

 

Liebe Eltern,

ab dem 03.04.2022 gilt ein aktualisiertes Testkonzept in der Kita Am Röthepfuhl.

In unserer Kita gilt: Die Testung erfolgt am Montag und am Mittwoch. Kinder die an diesen Tagen nicht anwesend sind, werden von den Personensorgeberechtigten außer der Reihe, an zwei anderen nicht aufeinanderfolgenden Tagen getestet.

Die Tests werden Ihnen kostenfrei von der Kita zur Verfügung gestellt. Der negative Testnachweis muss mittels des Tests der Kita erbracht und von den Personensorgeberechtigten bestätigt werden. Der Nachweis kann aber auch von einem Testzentrum, einer Apotheke oder einem Arzt belegt werden.
Ab dem 7. Februar 2022 dürfen grundsätzlich nur noch getestete Kinder in der Kita betreut werden. Zu den betreuten Kindern zählen auch Kinder, die im Rahmen der Eingewöhnung, der Sprachstandsfeststellung oder der sich ggf. anschließenden Sprachförderung in der Kita anwesend sind.

Kinder, für die kein Testnachweis von den Eltern vorgelegt wird, dürfen ab dem 7. Februar 2022 nicht betreut werden. Die allgemeinen Ausnahmen vom Zutrittsverbot gelten unverändert weiter:
• Sollten Sie den Test oder die Bescheinigung vergessen haben, kann das Kind unmittelbar nach dem Betreten der Kindertagesstätte gem. § 24a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 24 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Eindämmungsverordnung freigetestet werden. Ein Anspruch auf eine Testung in der Kindertagesstätte besteht jedoch nicht, sodass insoweit eine Verständigung zwischen Einrichtungsträger bzw. der vom Träger beauftragten Leiterin und Ihnen als Personensorgeberechtigte angeraten ist.
• Auch Bringe- und Abholpersonen (z.B. Eltern, Großeltern) sind weiterhin nach § 24a Abs. 1 und 2 i.V.m. § 24 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Eindämmungsverordnung von Zutrittsverbot und Testpflicht ausgenommen.
Geimpfte und genesene Kinder sind gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 Nummer 3 Eindämmungsverordnung auch weiterhin vom Zutrittsverbot und damit von einer Testverpflichtung befreit. Im gemeinsam mit dem Kita-Ausschuss abgestimmten Testkonzept der Einrichtung ist hierzu ein anderes Vorgehen einstimmig beschlossen worden.

Da auch Geimpfte und Genesene das Virus übertragen können, wurde in Abstimmung mit dem Kitaausschuss (31.01.2022) festgelegt, dass für genesene und vollständig geimpfte Kinder in der Kita „Am Röthepfuhl“ die verpflichtenden Testungen an den festgelegten Testtagen (Montag und Mittwoch) gelten.

Es bleibt bei der bisherigen Testpflicht für Hortkinder. Für den Hort bestand bereits eine Testverpflichtung, die über die Testpflicht der Schule abgedeckt wurde, die unverändert mit dem § 24a Abs. 1 Eindämmungsverordnung fortbesteht.
Im Übrigen sind weiterhin die Regelungen des Rahmenhygieneplanes für Kindereinrichtungen einschließlich der ergänzenden Vorgaben zum „Infektions- und Arbeitsschutz in Kindertageseinrichtungen in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV2/COVID-19“ gem. § 24a Abs. 7 Eindämmungsverordnung zu beachten.

Hier finden Sie das aktualisierte Testkonzept der Kita Am Röthepfuhl mit Anlagen zum Download.

Hier finden Sie das Elternanschreiben zum Testkonzept zum Download.

 

Informationen zum Testkonzept auf Polnisch zum Download.

Informationen zum Testkonzept auf Türkisch zum Download.

Informationen zum Testkonzept auf Russisch zum Download.

Informationen zum Testkonzept auf Bulgarisch zum Download.