Neue Beitragsordnung vom Land und der Stadt Teltow

Viele Familien stehen aktuell finanziell vor großen Herausforderungen. Den Lebensunterhalt mit dem zur Verfügung stehenden Geld zu bestreiten, ist schwierig. Die Ursache hierfür sind die stark gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten. Betroffen sind nicht nur Familien, die Sozialleistungen erhalten oder über geringe Einkommen verfügen. Auch für Familien mit mittleren Einkommen ist es finanziell schwierig.

Um diesen Familien zu helfen hat die Regierung des Landes Brandenburg eine Änderung im Kita-Gesetz beschlossen. Damit sollen die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung geringer werden. Im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 zahlen Eltern mit einem Haushalts-Netto-Einkommen pro Jahr bis zu 35.000 Euro keinen Elternbeitrag.  Für Eltern mit einem Einkommen bis 55.000 Euro Jahres-Haushalts-Nettoeinkommen werden die Elternbeiträge für 2023-2024 entsprechend des Betreuungsumfanges auf bestimmte Höchstbeiträge begrenzt.

Die betroffenen Familien wurden bereits über die Änderungen der Beiträge (Entgelte) informiert. Für manche Familien findet die Berechnung noch im Mai 2023 statt. Es erfolgen dann Rückzahlungen zu viel gezahlter Beiträge (Entgelte).

Die eigentliche Beitragsordnung von „MenschensKinder Teltow“ wird zum 01.05.2023 auch verändert. Die Beiträge steigen zum Teil. Die Kosten haben sich in den letzten Jahren erhöht, die Beiträge wurden aber seit 2016 nicht angepasst.

Eine grundsätzliche Verbesserung tritt jedoch für Mehrkind-Familien ein. Sie zahlen nur noch so viel für alle Kinder zusammen, als hätten sie nur ein Kind. Dies entlastet diese Familien.

Die neue Beitragsordnung finden Sie auf unserer Webseite unter „Service“ – „Beitragsordnung“. Es sind auch Beispieltabellen dabei.

Die Festsetzung der Elternbeiträge erfolgt zum 01.05.2023.

AS

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